Saarländischer Inklusionspreis
Einsendeschluss: 31.10.2013
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Teilnahmeberechtigt sind private und öffentliche Arbeitgeber, die ihren Sitz oder eine Niederlassung im Saarland haben und sich in vorbildlicher Weise für die berufliche Integration schwerbehinderter Menschen einsetzen. Der Preis wird jährlich an bis zu drei Arbeitgeber/innen verliehen, die: a) ihre Beschäftigungspflicht vorbildlich erfüllen, b) schwerbehinderte Menschen beschäftigen, ohne der Beschäftigungspflicht nach dem SGB IX zu unterliegen und c) aus dem öffentlich-rechtlichen Bereich kommen.
Schlagwörter
Thematischer Bereich | Gesellschaft / Soziales / Pädagogik |
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Adressaten | Wirtschaft; Allgemeine Öffentlichkeit |
Bildungsbereich | Berufsbildung |
Häufigkeit | regelmäßig |
Relevanz | regional |
Veranstalter | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Referat D 3 |
Straße | Franz-Josef-Röder-Straße 23 |
Postleitzahl | 66119 |
Ort | Saarbrücken |
Staat | Deutschland |
Zuletzt geändert am | 11.09.2017 |