Schulhausbau in Baden-Württemberg
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Die kommunalen und privaten Schulträger sind für den Bau und Unterhalt der Schulgebäude zuständig. Die Seite des Kultusministeriums bietet die aktuelle Verwaltungsvorschrift Schulbauförderung einschließlich der Schemata zur Ermittlung des Flächenbedarfs für die verschiedenen Schularten und den Allgemeinen Hinweisen hierzu sowie die Vordrucke für das Antragsverfahren, Verwaltungsvorschriften zu den Förderprogrammen von Land und Bund für Schulsanierungen, Informationen zur barrierefreien Umgestaltung von Schulgebäuden sowie Informationen zu den Regelungen für private Schulträger.
Dokument von: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Baden-Württemberg, Barrierefreiheit, Flächenberechnung, Förderprogramm, Inklusion, Modernisierung, Privatschule, Rechtsgrundlage, Sanierung, Schema, Schulbau, Schule, Schulgebäude, Staatliche Schule, Verordnung, Verwaltungsvorschrift, Flächenbedarf, Umbau,
Bildungsbereich | Grundschule; Sekundarstufe I; Sekundarstufe II; Sonderschule / Behindertenpädagogik |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://km-bw.de/,Lde/startseite/schule/Allgemeine+Infos |
Zuletzt geändert am | 28.03.2022 |