DigitalPakt Schule - Bund-Länder-Vereinbarung (KMK)
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Die Zustimmung des Bundesrates am 15.3.2019 zur Grundgesetz-Änderung machte den Weg frei für den DigitalPakt Schule und Investitionen in flächendeckende moderne digitale Infrastrukturen in Deutschlands Schulen. Bund und Länder haben sich daher parallel zum Gesetzgebungsverfahren auf eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung geeinigt. Mit der Änderung des Artikels 104c des Grundgesetzes kann der Bund den Ländern Finanzhilfen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren, die wie die Digitalisierung des Bildungswesens gesamtstaatlich besonders bedeutsam sind.
Die entsprechende Verwaltungsvereinbarung der KMK sowie weitere Dokumente zum DigitalPakt stehen online zur Verfügung.
Dokument von: Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Deutschland, Bildung, Bildungspolitik, Digitalisierung, Förderung, KMK (Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland), Schule, Vereinbarung, Digitalpakt,
Bildungsbereich | Grundschule; Sekundarstufe I; Sekundarstufe II |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Kultusministerkonferenz (KMK) |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.kmk.org |
Zuletzt geändert am | 21.01.2021 |