Beitragsfreie Kitas in Mecklenburg-Vorpommern
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Seit dem 1. Januar 2020 ist die Kindertagesförderung in Mecklenburg-Vorpommern beitragsfrei. Eltern werden vollständig von den Elternbeiträgen entlastet. Diese Kosten werden vom Land übernommen. Die Beitragsfreiheit umfasst alle Förderarten (Krippe, Kindergarten, Tagespflege und Hort) und Förderumfänge (bis zu 10 Stunden täglich) entsprechend des gesetzlichen Standards. Die Verpflegungskosten tragen die Eltern.
Dokument von: Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Mecklenburg-Vorpommern, Beitragszahlung, Gebührenfreiheit, Hort, Kindergarten, Kinderkrippe, Kindertagesbetreuung, Kindertagesstätte, Recht, Beitragsfreiheit, Krippe, Kindertagespflege,
Bildungsbereich | Kindertageseinrichtungen / Tagespflege |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://www.regierung-mv.de/ |
Zuletzt geändert am | 21.06.2022 |