Richtlinie über das Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife (Bremen)
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Regelungen zu den allgemeinen Bestimmungen, zum Praktikum im zweijährigen Bildungsgang der Fachoberschule und zum Praktikum zum Nachweis des fachpraktischen Teils der Fachhochschulreife.
Dokument von: Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Bremen, Berufspraktikum, Fachhochschulreife, Fachoberschule, Praktikum, Richtlinien,
Bildungsbereich | Sekundarstufe II |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Senatorin für Kinder und Bildung, Bremen |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.bildung.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen117.c.4566.de&Kategorie=Erl*&blnsek2b=on&B1=Anzeige+aktualisieren |
Zuletzt geändert am | 12.04.2018 |