Bundesfamilienministerium: Kinderrechte ins Grundgesetz
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Vor über 30 Jahren hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen das Übereinkommen der Rechte des Kindes verabschiedet. Heute ist die Kinderechtskonvention von fast allen Staaten der Welt ratifiziert und damit die weltweit anerkannteste Konvention der Vereinten Nationen. Die Kinderrechte sind universal, das heißt sie gelten für alle Kinder - unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer Religion oder davon, ob sie in einem Land geboren oder hinzugewandert sind. Auf diesen Seiten informiert das Bundesfamilienministerium über die Kinderrechte u.a. mit einem Rechtsgutachten zur Umsetzung und Anwendung der Kinderrechtskonvention in Deutschland und zur Forderung, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.
Dokument von: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Kampagne, Kind, Kinderrechtskonvention, Kinderschutz, Mitbestimmung, Partizipation, Kinderrechte,
Bildungsbereich | kein spezifischer |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.bmfsfj.de/ |
Zuletzt geändert am | 03.11.2022 |