Rahmenrichtlinien für die berufsbezogenen Lernbereiche - Theorie und Praxis - in der Berufsfachschule. Sozialpädagogische Assistentin/ Sozialpädagogischer Assistent (Niedersachsen)
Die berufsbezogenen Lernbereiche Theorie und Praxis zielen darauf ab, dass die Schülerinnen und Schüler Kompetenzen für die Tätigkeiten der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern vor allem in Krippen, Kindergärten, Horten und für die pädagogische Arbeit in Grundschulen erwerben. Die berufliche Tätigkeit der Sozialpädagogischen Assistentin/ des Sozialpädagogischen Assistenten ist vor allem durch Mitwirkung und Unterstützung gekennzeichnet. Sie tragen in den Einrichtungen bzw. Gruppen Teilverantwortung und sind auf die enge Zusammenarbeit mit Erzieherinnen/ Erziehern bzw. pädagogischen Fachkräften angewiesen.
Dokument von: Niedersächsischer Bildungsserver NiBiS
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Niedersachsen, Lehrplan, Ausbildung, Berufsfachschule, Rahmenrichtlinie, Rahmenlehrplan, Sozialpädagogik, Sozialassistent, Lernfeld, Sozialassistentin,
Bildungsbereich | Kindertageseinrichtungen / Tagespflege; Berufsbildung; Sozialarbeit / Sozialpädagogik |
---|---|
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Niedersächsisches Kultusministerium |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://www.nibis.de/berufe-und-schulformen_2691 |
Zuletzt geändert am | 29.05.2017 |