Behinderung als demokratische Konstruktion
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Der vorliegende Beitrag führt eine kritische Auseinandersetzung mit der 2008 in Kraft getretenen UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Dabei wird der Blick von der oberflächlichen Rezeption des manifesten Inhalts auf die latenten Bedeutungsstrukturen des Textes verlagert und unter anderem den Fragen nachgegangen, welche objektive Konstruktion von Behinderung der Konvention zugrunde liegt und inwiefern diese in Relation mit einem demokratischen Grundverständnis steht. Entgegen des verbreiteten Meinungsbildes kommt der Autor zu dem Schluss, dass innerhalb der UN-Konvention ein demokratiespezifisches Bild von Behinderung vorherrscht, das mittels der weltweiten Sendungskraft der UN global verbreitet und im Zuge der Ratifizierung durchgesetzt wird. Das implizite Bestreben zur transnationalen Etablierung eines westlich-demokratisch geprägten Behinderungsbegriffs geht einher mit einer mehr oder minder indirekten Aufforderung zur Demokratisierung nicht-demokratischer Länder, sodass die Ratifizierung der Konvention durch nicht-demokratische Länder auch einen cultural impact mit sich bringt. Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen lässt sich demnach auch als kulturimperialistisch anmutender Akt bezeichnen.
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Umsetzung, Behinderung, Partizipation, Demokratie, Internationale Beziehungen, Vereinte Nationen, Behindertenrechtskonvention, Teilhabe, Kultureller Einfluss,
Bildungsbereich | Sonderschule / Behindertenpädagogik |
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Ressourcenkategorie | Artikel/Aufsatz/Bericht/Thesenpapier |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Trescher, Hendrik |
Erstellt am | 13.05.2014 |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.inklusion-online.net/index.php/inklusion-online |
Entnommen aus | Zeitschrift für Inklusion, 4-2013 |
Zuletzt geändert am | 10.12.2015 |