Richtlinien über die Aufnahmekapazitäten der allgemeinbildenden Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I in der Stadtgemeinde Bremen. Vom 18. November 2011
Aufnahmeregelungen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf zur inklusiven Beschulung an allgemeinbildenden Schulen.
Dokument von: Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Bremen, Inklusion, Sonderpädagogischer Förderbedarf, Grundschule, Sekundarstufe I, Klassengröße, Kapazität, Inklusiver Unterricht, Richtlinie,
Bildungsbereich | Grundschule; Sekundarstufe I |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Senatorin für Bildung und Wissenschaft Bremen |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://www.bildung.bremen.de/rechtsgrundlagen-5152 |
Zuletzt geändert am | 11.03.2014 |