Verwaltungsvorschrift zur Durchführung von Praktika zum Erwerb der Fachhochschulreife sowie Zuständigkeiten für die Zuerkennung der Fachhochschulreife (Thüringen)
Die Verordnung regelt die Voraussetzungen und das Verfahren zur Anerkennung der Fachhochschulreife in Thüringen.
Dokument von: Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Fach, Sachgebiet
- Hochschule _Hochschulwesen allgemein Hochschulzugang, Hochschulzulassung, Numerus Clausus
- Schule Schulwesen allgemein Schulleistung, Leistungsmessung, Prüfungswesen
Schlagwörter
Thüringen, Fachhochschulreife, Hochschulzugang, Praktikum, Schulabschluss, Verordnung,
Bildungsbereich | Sekundarstufe II; Hochschule |
---|---|
Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://landesrecht.thueringen.de/bsth/search |
Zusatzinformation |
https://bildung.thueringen.de/schule/schularten/gymnasium |
Zuletzt geändert am | 17.05.2022 |