Ausbildungs- und Prüfungsordnung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (APO-AH), Paragraphen zur Fachhochschulreife (Hamburg)
Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung regelt unter anderem den Erwerb der Fachhochschulreife in der Studienstufe (§33), an Stadtteilschulen (§48) und am Hansa-Kolleg (§56). gezielter Ausschnitt bezüglich der Ausbildungs- und Prüfungsordnung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife innerhalb eines Abendgymnasium.
Dokument von: Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg
Fach, Sachgebiet
- Schule Schulwesen allgemein Schularten, Schulformen, Schulstufen
- Weiterbildung und Erwachsenenbildung Weiterbildungswege Zweiter Bildungsweg
Schlagwörter
Hamburg, Fachhochschulreife, Gymnasiale Oberstufe, Prüfungsordnung, Erwerb,
Bildungsbereich | Sekundarstufe II; Berufsbildung; Erwachsenenbildung |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://www.hamburg.de/gymnasium/2929908/studienstufe/ |
Zuletzt geändert am | 03.01.2023 |