Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91 b Abs. 1 Nr. 2 des Grundgesetzes über den Hochschulpakt 2020 (zweite Programmphase)
Die Bundesregierung und die Regierungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland beschließen in Fortsetzung der Verwaltungsvereinbarung über den Hochschulpakt 2020 vom 20. August 2007 die ergänzende, den Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2015 (zweite Programmphase) umfassende Verwaltungsvereinbarung. Die mit der ersten Verwaltungsvereinbarung über den Hochschulpakt begonnene Finanzierung von Programmpauschalen für indirekte, zusätzliche und variable Projektausgaben bei der Förderung von Forschungsprojekten durch die DFG soll fortgesetzt und damit die Forschung insbesondere an Hochschulen weiter gestärkt werden.
Dokument von: Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK)
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Deutsche Forschungsgemeinschaft, Finanzierung, Forschung, GWK (Gemeinsame Wissenschaftskonferenz), Hochschule, Hochschulzugang, Programm, Vereinbarung, Foederalismus, Forschungsfoerderung,
Bildungsbereich | Forschung / Wissenschaft |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Gemeinsame Wissenschaftskonferenz; gwk@gwk-bonn.de |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.gwk-bonn.de/ |
Technische Anforderungen | Acrobat Reader |
Zuletzt geändert am | 27.06.2018 |