Versorgungsmedizin- Verordnung – VersMedV – Versorgungsmedizinische Grundsätze
Diese Verordnung regelt die Grundsätze für die medizinische Bewertung von Schädigungsfolgen und die Feststellung des Grades der Schädigungsfolgen im Sinne des § 30 Abs. 1 des Bundesversorgungsgesetzes, für die Anerkennung einer Gesundheitsstörung nach § 1 Abs. 3 des Bundesversorgungsgesetzes, die Kriterien für die Bewertung der Hilflosigkeit und der Stufen der Pflegezulage nach § 35 Abs. 1 des Bundesversorgungsgesetzes und das Verfahren für deren Ermittlung und Fortentwicklung. Die in § 1 genannten Grundsätze und Kriterien sind in der Anlage zu dieser Verordnung als deren Bestandteil festgelegt.
Dokument von: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Begutachtung, Behindertenrecht, Behinderung, Erwerbsminderung, Grundbegriff, Grundsatz, Gutachten, Rechtsgrundlage, Sozialrecht, Medizinisches Gutachten, Erwerbsfähigkeit, Grad der Behinderung, GdB, MdE, Minderung der Erwerbsfähigkeit,
Bildungsbereich | kein spezifischer |
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Ressourcenkategorie | Artikel/Aufsatz/Bericht/Thesenpapier |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Bundesministerium für Arbeit und Soziales |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.bmas.de |
Zuletzt geändert am | 15.02.2024 |