Menschenrechtsübereinkommen über die Rechte behinderter Menschen
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Bei dem Übereinkommen handelt es sich um einen völkerrechtlichen Vertrag, in dem bestehende Menschenrechte auf die spezifische Lebenssituation behinderter Menschen angepasst werden. Daher finden sich grundlegende Menschenrechte, wie das Recht auf Leben, das Recht auf Arbeit und das Recht auf Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben wieder. Zur Stärkung der Rechte behinderter Menschen wurden neue Regelungen, z. B. zur Barrierefreiheit, zur persönlichen Mobilität oder zu umfassenden Habilitations- und Rehabilitationsdiensten aufgenommen. Ziel des Übereinkommens ist es,die Chancengleichheit behinderter Menschen zu fördern und ihre Diskriminierung zu unterbinden. Das Übereinkommen wird ab dem 30. März 2007 für die Unterzeichnung und Ratifikation durch die Mitgliedstaaten der VN offen sein.
Dokument von: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Bildungsbereich | Sonderschule / Behindertenpädagogik |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Deutschland |
Erstellt am | 18.04.2007 |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
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Zuletzt geändert am | 30.03.2022 |