Forschungsbauten an Hochschulen und Großgeräte - Förderung des Bundes
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Die Bundesregierung fördert Forschungsbauten an Hochschulen und Großgeräte. Das Bundesland, das den Forschungsbau oder ein Großgerät plant und durchführt, beteiligt sich an der Finanzierung in derselben Höhe wie der Bund. Darüber hinaus erhalten die Bundesländer jährlich 695,3 Millionen Euro zur Kompensation des zum 31.12.2006 beendeten Hochschulbau-Förderungs-Gesetz. Diese Mittel haben die Länder in eigener Verantwortung für Investitionen vorzusehen.
Dokument von: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Bund-Länder-Aufgabe, Bund-Länder-Beziehung, Förderung, Hochschulbau,
Bildungsbereich | Hochschule |
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Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | bmbf@bmbf.bund.de |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://www.bmbf.de/bmbf/de/home/home_node.html |
Zuletzt geändert am | 13.10.2021 |