Verordnung über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Akkreditierung von fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch - AZAV
Die rechtliche Grundlage der Anerkennungsverfahren nach SGB III ist die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erlassene Anerkennungs- und Zulassungsverordnung - Arbeitsförderung(AZAV), die zum 01.04.2012 in Kraft getreten ist und am 20.5.2020 geändert wurde.
Der Wortlaut der gesamten Verordnung wird hier wiedergegeben. Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 15, ausgegeben zu Bonn am 2. April 2012. (PDF-Dokument, 3 Seiten)
Dokument von: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Fach, Sachgebiet
- Weiterbildung und Erwachsenenbildung Kurse, Kursinhalte, Kursanbieter
- Weiterbildung und Erwachsenenbildung Weiterbildung / Erwachsenenbildung allgemein Erwachsenen- und Weiterbildungspolitik, -verwaltung
- Weiterbildung und Erwachsenenbildung Weiterbildungswege Berufliche Weiterbildung
Schlagwörter
Anerkennung, Arbeitsloser, Bildungsgutschein, Bildungsträger, Erwachsenenbildung, Gesetz, Maßnahme, Qualifizierung, Verordnung, Weiterbildung, Berufliche Weiterbildung, SGB III, Sozialgestzbuch, HARTZ IV,
Bildungsbereich | Erwachsenenbildung |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | info@bmas.bund.de |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsfoerderung/akkreditierung.html |
Zuletzt geändert am | 02.08.2021 |