Sondermaßnahmen zum Erwerb einer Lehramtsbefähigung in Bayern (Quereinsteiger / Seiteneinsteiger)
Die Lehrerbildung in Bayern ist an den Schularten orientiert. Deshalb werden die Regelungen für die Anerkennung von Quereinsteigern für jede Schulart im Einzelnen unter "Weitere Informationen" dargestellt: Grund- und Hauptschule, Förderschule, Realschule, Gymnasium, Beruflichen Schulen.
Dokument von: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Fach, Sachgebiet
- Hochschule Erziehungswissenschaften und Pädagogik Schulpädagogik
- Schule Schulwesen allgemein Lehrerberuf Lehrerbildung
Schlagwörter
Bayern, Bewerbung, Lehramt, Lehramtsstudiengang, Lehrer, Lehrerbildung, Referendariat, Seiteneinsteiger, Zweites Staatsexamen, BAYERN, LEHRERBILDUNG, LEHRER, LEHRAMT, LEHRAMTSSTUDIUM, LEHRBEFAEHIGUNG, SEITENEINSTEIGER, BEWERBUNG, VORBEREITUNGSDIENST, REFERENDARIAT, ZWEITES STAATSEXAMEN,
Bildungsbereich | Hochschule |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | peter.kosak@stmuk.bayern.de |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://www.km.bayern.de |
Zuletzt geändert am | 01.03.2021 |