Außenklasse für Hörgeschädigte, Unterlauchringen: Pionierarbeit in einem herausfordernden Arbeitsfeld
Nach § 15 Abs. 6 SchG können Sonderschulklassen an allgemeine Schulen verlegt werden (Außenklassen). Die Außenklassen sind jeweils einer Partnerklasse zugeordnet, wobei die Verantwortung der Lehrkräfte für die jeweilige Klassen ihrer Schulart erhalten bleibt. Die Schülerinnen und Schüler der Außenklassen werden nach den Bildungsplänen ihrer Sonderschulen unterrichtet. Im Zeitrahmen passen sich die Außenklassen an die Gegebenheiten der allgemeinen Schulen an; eine Teilnahme der Kinder und Jugendlichen aus den Außenklassen an den Nachmittagsangeboten der Stammschulen bleibt grundsätzlich möglich.
Dokument von: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Baden-Württemberg, Sonderschule, Förderschule, Hörgeschädigtes Kind,
Bildungsbereich | Sonderschule / Behindertenpädagogik |
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Ressourcenkategorie | Artikel/Aufsatz/Bericht/Thesenpapier |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | N.N. |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Gehört zu URL |
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Zuletzt geändert am | 19.09.2005 |