Die Förderschulen in Bayern
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Die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist im Wesentlichen in den Art. 19 bis 23 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG) dargestellt. Danach erziehen, unterrichten, fördern und beraten die Förderschulen Kinder und Jugendliche, die behindert oder von Behinderung bedroht, krank oder vorübergehend in ähnlicher Weise in ihrem Leistungsvermögen beeinträchtigt sind und deshalb sonderpädagogischer Förderung bedürfen.
Dokument von: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Bayern, Förderschule, Sonderschule, Förderunterricht, sonderpädagogische Förderung,
Bildungsbereich | Sonderschule / Behindertenpädagogik |
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Ressourcenkategorie | Artikel/Aufsatz/Bericht/Thesenpapier |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Gehört zu URL |
https://www.km.bayern.de/index.html |
Entnommen aus | Website des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus |
Zuletzt geändert am | 12.01.2011 |