Empfehlungen zum Förderschwerpunkt Sehen
[ Empfehlungen zum Förderschwerpunkt SehenLink defekt? Bitte melden! ]
Sonderpädagogische Förderung soll das Recht der Kinder und Jugendlichen mit Förderbedarf im Schwerpunkt Sehen, visuelle Wahrnehmung und Umgehen-Können mit einer Sehschädigung auf eine ihren persönlichen Möglichkeiten entsprechende schulische Bildung und Erziehung verwirklichen. Sie soll dazu beitragen, Schülerinnen und Schülern mit Sehschädigungen aller Arten und Grade die Umwelt zu erschließen und die Entwicklung von Orientierung und Verhalten bei Anforderungen des Alltags in bekannter und unbekannter Umgebung zu fördern. Die sonderpädagogische Förderung ist darauf angelegt, die Identitätsfindung der sehgeschädigten und wahrnehmungsgestörten jungen Menschen zu unterstützen. Ziel ist dabei, ein möglichst hohes Maß an schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbständiger Lebensgestaltung zu gewährleisten. (Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 20.03.1998)
Dokument von: Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)
Fach, Sachgebiet
- Behindertenpädagogik Spezifische Behinderungen Sehbehinderung, Blindheit
- Behindertenpädagogik Behindertenwesen Behindertenpolitik, Interessenvertretung
Schlagwörter
Deutschland, Sehbehinderung, Richtlinien, Sonderpädagogische Förderung, Behindertes Kind, behinderter Jugendlicher,
Bildungsbereich | Sonderschule / Behindertenpädagogik |
---|---|
Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Kultusministerkonferenz |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.kmk.org/ |
Entnommen aus | Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 20.03.1998 |
Technische Anforderungen | Die PDF-Datei kann nur mit einem Acrobat-Reader gelesen werden. |
Zuletzt geändert am | 03.02.2016 |