Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung
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Das bayerische Gesetz zur Erwachsenenbildung enthält Regelungen zu folgenden Punkten: Begriff und Aufgaben, Grundlagen der Organisation, Staatliche Fördermittel, Sonstige Förderung, Ausbildungsvoraussetzungen, Forschung, Lehre, Landesbeirat für Erwachsenenbildung, Schlussbestimmungen.
Dokument von: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Fach, Sachgebiet
- Weiterbildung und Erwachsenenbildung Weiterbildung / Erwachsenenbildung allgemein Erwachsenenbildungs- und Weiterbildungsrecht
Schlagwörter
Bayern, Bildungsrecht, Erwachsenenbildung, Erwachsenenbildungsgesetz, Förderung, Gesetz, Weiterbildungsgesetz, Weiterbildungsrecht, Erwachsenenbildungsrecht,
Bildungsbereich | Erwachsenenbildung |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Bayerische Staatsregierung |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Gehört zu URL |
https://www.km.bayern.de/ministerium/erwachsenenbildung.html |
Zuletzt geändert am | 18.06.2019 |