Schulrecht NRW
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Das Schulrecht umfasst das Schulgesetz der Landesregierung und die Verordnungen der Verwaltung, die die grundlegenden Rahmenbedingungen und Inhalte für Schulen in Nordrhein-Westfalen bestimmen. Darüber hinaus legt das Schulrecht über die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen fest, wie lange etwa eine Ausbildung dauert und wie der Abschluss erlangt werden kann. Mit Hilfe des Privatschulrechts regelt das Schulrecht die Errichtung von Schulen, die nicht von öffentlichen Trägern betrieben werden. Erlasse regeln Details des Schulalltags, zum Beispiel, wann Hitzefrei gegeben werden darf.
Dokument von: Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Fach, Sachgebiet
Schlagwörter
Nordrhein-Westfalen, Bildungsrecht, Erlass, Gesetz, Schulgesetz, Schulrecht, Verordnung,
Bildungsbereich | Grundschule; Sekundarstufe I; Sekundarstufe II; Hochschule; Berufsbildung; Forschung / Wissenschaft |
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Ressourcenkategorie | Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag |
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit | Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen |
Erstellt am | |
Sprache | Deutsch |
Rechte | Keine Angabe, es gilt die gesetzliche Regelung |
Zugang | ohne Anmeldung frei zugänglich |
Kostenpflichtig | nein |
Gehört zu URL |
https://www.schulministerium.nrw/ |
Zuletzt geändert am | 30.04.2021 |