Lehrämter für die Sekundarstufe I
Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I
Die Ausbildung für ein Lehramt dieses Typs erfolgt durch ein mindestens 7-semestriges Studium mit einem Studienumfang von mindestens 210 Leistungspunkten gemäß dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleist ungen (European Credit Transfer System – ECTS).
Das Studium umfasst die folgenden drei Teile:
- Bildungswissenschaften und schulpraktische Studien.
- das Studium in den Fachwissenschaften und ihren Didaktiken von mindestens zwei Fächern; dabei soll der Studienumfang der Fächer gegenüber dem der Bildungswissenschaften etwa im Verhältnis 2:1 stehen.
- Eine schriftliche Arbeit, aus der die Befähigung zu eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit erkennbar ist.
Je nach den speziellen Erfordernissen bei einzelnen Lehrämtern können entsprechend Landesrecht anstelle eines der beiden Fächer ein Lernbereich oder zwei Fächer verlangt werden.
Das Studium wird mit einem entsprechenden Hochschulabschluss oder einer Ersten Staatsprüfung beendet.
Übergreifende Lehrämter der Primarstufe und aller oder einzelner Schularten der Sekundarstufe I
Die Ausbildung für ein Lehramt dieses Typs erfolgt durch ein mindestens 7-semestriges Studium mit einem Studienumfang von mindestens 210 Leistungspunkten gemäß dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen (European Credit Transfer System – ECTS).
Das Studium umfasst die folgenden drei Teile:
1. Bildungswissenschaften und schulpraktische Studien.
2.Das Studium in den Fachwissenschaften und ihren Didaktiken von mindestens zwei Fächern; dabei soll der Studienumfang der Fächer gegenüber dem der Bildungswissenschaften etwa im Verhältnis 2:1 stehen.
3. Eine schriftliche Arbeit, aus der die Befähigung zu eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit erkennbar ist.
Je nach den speziellen Erfordernissen bei einzelnen Lehrämtern können entsprechend Landesrecht anstelle eines der beiden Fächer ein Lernbereich oder zwei Fächer verlangt werden.
Das Studium wird mit einem entsprechenden Hochschulabschluss oder einer Ersten Staatsprüfung beendet.
(Quelle: KMK Das Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland)
Weitere Informationen:
Übersicht über die Strukturen der Lehrerbildung in den Bundesländern
Das Sekretariat der Kultusministerkonferenz erstellt jährlich eine umfassende Übersicht über die Strukturen der Lehrerbildung in den Ländern. Diese informiert sowohl über die erste als auch die zweite Phase.
Lehrerausbildung in den Bundesländern
Die Lehrerbildung in der Bundesrepublik Deutschland weist aufgrund der Kulturhoheit der Länder und geschichtlich bedingt einen hohen Diversifizierungsgrad nach Schularten und Schulstufen auf. Die Zuständigkeit für die Lehrerausbildung liegt bei den Kultusministerien der Länder, die die Ausbildung durch Studienordnungen und Prüfungsordnungen regeln. Die folgenden Seiten bieten länderspezifische Informationen.